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Tesla Assisted Driving: RDW genehmigt Änderungen in Europa

Tesla Assisted Driving erhält Änderungen bei Name und Geschwindigkeitsmarge. Was die RDW bestätigt und was das für Fahrer in Europa bedeutet.

DIGITAL CLEVER · 4. NOVEMBER 2026 · 3 MINUTEN LESEZEIT

Symbolillustration zu Tesla Assisted Driving und Europa
Redaktionelle Symbolillustration. Keine dokumentarische Aufnahme des berichteten Ereignisses.

RDW bestätigt Anpassungen

Die niederländische Zulassungsbehörde RDW teilte am 3. November 2026 mit, Änderungen an Teslas Fahrassistenzsystem geprüft und genehmigt zu haben. Dazu zählt die Bezeichnung Tesla Assisted Driving, die deutlicher auf eine Assistenzfunktion hinweist.

Neue Vorgaben zur Geschwindigkeit

Nach RDW-Angaben wird der einstellbare Geschwindigkeitsaufschlag von bisher bis zu 50 Prozent auf maximal zehn Prozent begrenzt. Beim Fahrzeugstart soll die Abweichung standardmäßig null Prozent betragen. Das ist ausdrücklich keine Erlaubnis, gesetzliche Tempolimits zu überschreiten.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Änderungen betreffen nach Behördenangaben geeignete Fahrzeuge mit Hardwareversion 4.0 oder neuer und sollen per Softwareupdate bereitgestellt werden. Der konkrete Funktionsumfang hängt von Modell, Version und Freigabe ab.

Ist FSD jetzt überall in Europa erlaubt?

Nein. Das europäische Genehmigungsverfahren läuft weiter. Einzelne Genehmigungen und nationale Akzeptanz bedeuten keine uneingeschränkte Freigabe in allen Ländern.

Was gilt für Österreich?

Fahrer sollten die für ihr Fahrzeug tatsächlich verfügbaren und rechtlich zulässigen Funktionen beachten. Die Verantwortung für die Fahraufgabe bleibt bei überwachten Assistenzsystemen beim Menschen.

Fazit

Die Änderungen sind ein Schritt zur Anpassung an europäische Anforderungen. Vollständig autonomes Fahren ist damit nicht allgemein freigegeben.

Quellen
https://www.rdw.nl/en/news/2026/rdw-approves-changes-to-tesla-driver-assistance-system

Redaktionsstand: 4. November 2026. Angaben und Einordnung beruhen auf den verlinkten Quellen.