Beitragsbild: KI-generierte Symbolillustration; keine Originalaufnahme, amtliche Benutzeroberfläche oder Live-Kursanzeige.

KI-generierte Bilder gehören inzwischen zum Alltag vieler Websites. Doch wann muss erkennbar sein, dass ein Bild künstlich erstellt wurde? Seit August 2026 gelten in der EU neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Anwendungen und Inhalte.

Mit künstlicher Intelligenz lassen sich Illustrationen, Produktdarstellungen und ganze Bildwelten erzeugen.

Das ist praktisch, wirft aber auch Fragen auf: Können Leser echte Fotografien von KI-Bildern unterscheiden? Und welche rechtlichen Pflichten gelten?

Was regelt der EU AI Act?

Der AI Act ist der europäische Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz.

Artikel 50 enthält besondere Transparenzpflichten.

Diese gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026.

Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Anbietern von KI-Systemen und Personen beziehungsweise Unternehmen, die solche Systeme einsetzen.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil nicht für alle dieselben Pflichten gelten.

Muss jedes KI-Bild sichtbar gekennzeichnet werden?

Nicht pauschal.

Die Regeln hängen von der Art des Inhalts, seiner Verwendung und der jeweiligen Rolle des Verantwortlichen ab.

Für Anbieter bestimmter generativer KI-Systeme bestehen technische Kennzeichnungsanforderungen.

Für Nutzer beziehungsweise Betreiber sind insbesondere Transparenzpflichten bei Deepfakes relevant.

Wer ein KI-generiertes Bild veröffentlicht, sollte deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass jede Illustration denselben rechtlichen Anforderungen unterliegt.

Was ist ein Deepfake?

Ein Deepfake ist ein künstlich erzeugter oder manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und dadurch fälschlich authentisch erscheinen kann.

Gerade bei täuschend echten Darstellungen können Kennzeichnungspflichten bestehen.

Besonders sensibel sind Bilder, die reale Ereignisse oder Personen zeigen sollen, obwohl die dargestellte Situation nicht stattgefunden hat.

Wie sieht eine sinnvolle Bildkennzeichnung aus?

Für redaktionelle Websites kann ein kurzer, klarer Hinweis hilfreich sein.

Beispielsweise:

„KI-generierte Symbolillustration.“

Oder:

„Illustration mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt; keine Aufnahme eines realen Ereignisses.“

Ein solcher Hinweis schafft Transparenz gegenüber den Lesern.

Er ersetzt jedoch nicht automatisch alle möglicherweise geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Was gilt für KI-generierte Texte?

Auch bei Texten unterscheidet der AI Act nach Art der Veröffentlichung.

Besondere Transparenzpflichten können bei KI-generierten oder manipulierten Texten bestehen, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden.

Dabei enthält die Regelung eine wichtige Ausnahme, wenn eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Deshalb ist es sinnvoll, KI-Texte vor der Veröffentlichung tatsächlich zu prüfen, Fakten zu kontrollieren und die redaktionelle Verantwortung klar zu übernehmen.

Dürfen KI-Bilder einfach auf einer Website verwendet werden?

Die Kennzeichnung ist nur ein Teil der rechtlichen Betrachtung.

Weitere Fragen können beispielsweise betreffen:

  • Rechte an erkennbaren Marken und Logos
  • Persönlichkeitsrechte abgebildeter Menschen
  • Irreführende Produktdarstellungen
  • Nutzungsbedingungen des eingesetzten KI-Dienstes
  • Datenschutz bei verwendeten Ausgangsbildern

Ein KI-Bild ist deshalb nicht automatisch in jeder denkbaren Verwendung unproblematisch.

Was sollten Website-Betreiber praktisch tun?

Eine einfache redaktionelle Vorgehensweise hilft:

  1. Prüfen, ob das Bild eine Illustration oder eine scheinbar echte Dokumentation ist.
  2. Bei potenziell irreführenden Darstellungen einen klaren Hinweis ergänzen.
  3. Marken, Personen und sensible Inhalte besonders sorgfältig kontrollieren.
  4. Die Nutzungsbedingungen des Bildgenerators beachten.
  5. KI-generierte Texte vor Veröffentlichung inhaltlich überprüfen.

Was ist bei älteren KI-Bildern zu beachten?

Bei älteren Inhalten kommt es auf Entstehung, Veröffentlichung und spätere Verwendung an. Eine pauschale Entwarnung für sämtliche Archivbilder wäre deshalb zu weitgehend. Prüfe die aktuellen Kommissionsleitlinien für den konkreten Fall. Eine freiwillige, verständliche Kennzeichnung kann unabhängig davon für mehr Transparenz sorgen.

Fazit

KI-Bilder können Websites anschaulicher machen und die redaktionelle Arbeit unterstützen.

Entscheidend ist, dass Leser nicht über die Echtheit wichtiger Darstellungen getäuscht werden.

Wer KI-Inhalte verantwortungsvoll einsetzt, prüft den konkreten rechtlichen Kontext und kennzeichnet Illustrationen dort klar, wo Transparenz erforderlich oder sinnvoll ist.


Redaktioneller Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Digital Clever eigenständig auf Grundlage der Erläuterungen der Europäischen Kommission und der österreichischen KI-Servicestelle erstellt.

Redaktionsstand: 31. Oktober 2026.

Der Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen